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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die bloße Tatsache, eine Bestellung mündlich oder schriftlich aufzugeben, impliziert automatisch die Zustimmung der Kunden zu unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen.

  1. Unsere Rechnungen sind bei Lieferung für den Verkauf an Privatkunden sofort fällig und für den Verkauf an Händler in Milmort spätestens am 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum, ohne Skonto, sofern nicht anders in einer Auftragsbestätigung von unserer Seite angegeben.
  2. Jede unbezahlte Rechnung bei Fälligkeit wird von Gesetzes wegen und ohne Mahnung oder Fristsetzung mit einem Zinssatz von 12% pro Jahr und einer pauschalen Entschädigung für Zahlungsverzug von 10%, mindestens jedoch 50€, belastet. Der Zahlungsverzug einer Rechnung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen oder Handelswechsel unabhängig von ihrem eigenen Fälligkeitsdatum fällig werden.
  3. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen im Eigentum des Verkäufers, unabhängig davon, wo sich die Waren befinden; im Falle einer Nichtzahlung hat der Verkäufer das Recht, sie zurückzuholen. Der Käufer verpflichtet sich, die nicht bezahlten Waren nicht zu veräußern.
  4. Bestätigte Lieferfristen in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung unsererseits dienen nur als Richtwert und verpflichten uns nicht. Eine Verzögerung, die bei unserem eigenen Lieferanten verursacht wird, gleich aus welchem Grund, stellt eine Quelle für konventionelle höhere Gewalt seitens des Verkäufers dar. Eine Lieferverzögerung gibt dem Käufer kein Recht auf Entschädigung.
  5. Die Waren reisen auf Risiko des Käufers, selbst wenn sie frei Haus verkauft werden oder der Transport von uns organisiert wird.
  6. Alle Beanstandungen, die die Mengen oder offensichtlichen Mängel von Waren betreffen, müssen zwingend innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung und schriftlich erfolgen. Nach der Lieferung wird die Konformität vermutet, es sei denn, der Beweis des Gegenteils kann erbracht werden.
  7. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für eventuelle Schäden an Gehwegen, Leitungen oder anderen Eigentümern Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren, sofern diese Lieferung nicht auf öffentlichem Grund erfolgt. Der Käufer ist verantwortlich für Schäden, die am Material des Verkäufers oder des Transporteurs entstehen, wie von S.A. Van Dijck nach Lieferungen auf ungeeignetem Gelände angegeben.
  8. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Mängel oder Farbabweichungen von Natursteinen.
  9. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, wie z.B. für Geschäftsschäden, die aus der Nutzung der gelieferten Waren resultieren.
  10. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Lüttich zuständig; das belgische Recht findet Anwendung.
  11. Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden.